Kennzeichnung nach Produktsicherheitsrecht
Die Kennzeichnung von Produkten unterliegt spezifischen produktsicherheitsrechtlichen Vorgaben, die sowohl für Hersteller als auch für Importeure und Händler relevant sind. Diese Anforderungen zielen darauf ab, Verbraucher über potenzielle Gefahren zu informieren und die sichere Nutzung der Produkte zu gewährleisten.
1. Physische Kennzeichnungspflichten
Hersteller und Importeure: Sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten sowie sicherheitsrelevante Informationen auf der Verpackung oder dem Produkt selbst anzubringen. Dies umfasst Warnhinweise, die z.B. auf Brandgefahren hinweisen und Anweisungen zur sicheren Handhabung geben.
Händler: Müssen sicherstellen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte die erforderlichen Kennzeichnungen tragen. Bei fehlenden oder unzureichenden Kennzeichnungen sind sie verpflichtet, dies zu korrigieren oder den Verkauf zu unterlassen.
2. Online-Kennzeichnungspflichten im Fernabsatz
Ab dem 13. Dezember 2024 treten erweiterte Kennzeichnungspflichten im Online-Handel in Kraft. Diese beinhalten:
Produktinformationen: Detaillierte Angaben zum Produkt, einschließlich Sicherheits- und Warnhinweisen, müssen online bereitgestellt werden.
Herstellerangaben: Name, Anschrift und elektronische Kontaktmöglichkeiten des Herstellers oder Importeurs sind anzugeben.
3. Inhalte der Pflichtkennzeichnung
Die Kennzeichnung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
Warnhinweise: Hinweise auf potenzielle Gefahren, insbesondere Brandgefahren, und Anweisungen zur sicheren Verwendung.
Hersteller- und Importeurangaben: Name, Anschrift und Kontaktinformationen.
Identifikationsmerkmale: Produktbezeichnung, Chargennummer oder andere Merkmale zur Rückverfolgbarkeit.
4. Verantwortlichkeiten
Hersteller: Primär verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung ihrer Produkte.
Importeure: Tragen die Verantwortung für die Kennzeichnung von Produkten, die sie in die EU einführen.
Händler: Müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten entsprechen.
Das Amtsblatt der Europäischen Union zur VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 finden Sie zur Ansicht hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988
Sicherheitsrelevante Informationen und Warnhinweise zu unseren Produkten, zur Kennzeichnung für Kerzen gemäß EN 15494 finden Sie zur Ansicht und zum Download bei den jeweiligen Produkten unter dem Reiter „Dokumente“.
Hinweis: Lesen und befolgen Sie alle Anweisungen und Warnhinweise. Verwenden Sie die Produkte verantwortungsbewusst und sicher, schützen Sie sich und ihr Umfeld.
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